Physiotherapie auf Rezept
Kurz & knapp
- Ein Physiotherapie-Rezept wird vom Arzt ausgestellt und ist Voraussetzung für die Behandlung.
- Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen beginnen.
- Rezepte haben eine begrenzte Gültigkeit – meist 3 oder 6 Monate.
- Patienten müssen in vielen Fällen eine gesetzliche Zuzahlung leisten.
- Bei bestimmten Diagnosen ist auch eine Blankoverordnung möglich.
Was ist ein Rezept für Physiotherapie?
Ein Rezept für Physiotherapie – auch Heilmittelverordnung genannt – ist ein ärztlich ausgestelltes Dokument, das, unter Berücksichtigung der rechtlichen und administrativen Aspekte des Rezeptes, den Zugang zu physiotherapeutischen Maßnahmen ermöglicht.
Darin sind Informationen wie Diagnose, Therapieziel, Behandlungsform und Anzahl der Sitzungen festgelegt.
Die vollständige und korrekte Information auf dem Rezept ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und eine reibungslose Behandlung zu gewährleisten.
Für die Dokumentation und Abrechnung ist die korrekte Erfassung aller medizinischen Daten unerlässlich.
Die richtige Angabe von Diagnosen und Therapiedaten auf dem Verordnungsformular ist für die Genehmigung und Durchführung der Behandlung besonders wichtig.
Die Diagnose wird dabei nach ICD 10 kodiert, um eine eindeutige medizinische Zuordnung zu ermöglichen.
ICD-10 ist das internationale Klassifikationssystem für Diagnosen. Ärzte nutzen es, um Krankheiten durch standardisierte Codes wie z. B. M54.5 (Rückenschmerz) zu verschlüsseln.
Das Verordnungsformular gliedert sich in verschiedene administrative und medizinische Bereiche, die jeweils spezifische Angaben erfordern.
Die Verordnung ist nur für eine bestimmte Zeit gültig – wer die Fristen verpasst, muss eine neue Verordnung einholen.
Das Verordnungsdatum spielt dabei eine zentrale Rolle für die Einhaltung der Fristen und die korrekte Abrechnung der Leistungen.
Die Grundlage für die Verordnung bildet die Heilmittel-Richtlinie, wobei die Vorgaben des Heilmittelkataloges für die Verordnung und Dokumentation maßgeblich sind.
Moderne Praxen akzeptieren auch E-Rezepte, die digital übermittelt werden – das spart Zeit und Papier.
Die Heilmittel-Richtlinie: Was regelt sie?
Die Heilmittel-Richtlinie ist das zentrale Regelwerk, wenn es um die Verordnung von Heilmitteln wie Physiotherapie, Ergotherapie und anderen therapeutischen Behandlungen geht.
Sie legt genau fest, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Ärzte Heilmittel verordnen dürfen.
So wird sichergestellt, dass Patientinnen die passende Therapie – etwa Krankengymnastik, manuelle Therapie oder Maßnahmen aus der Ergotherapie – gezielt und bedarfsgerecht erhalten.
Erarbeitet und regelmäßig aktualisiert wird die Heilmittel-Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Dieser Ausschuss sorgt dafür, dass die Vorgaben stets dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen und die Versorgung im Gesundheitswesen einheitlich geregelt ist.
Konkret regelt die Heilmittel-Richtlinie:
- Welche Heilmittel bei bestimmten Diagnosen verordnet werden dürfen
- Wie viele Behandlungseinheiten je Verordnung möglich sind
- Welche Angaben auf dem Verordnungsformular notwendig sind
- In welchen Fällen eine Blankoverordnung oder besondere Maßnahmen zulässig sind
Für Patienten bedeutet das: Die Heilmittel-Richtlinie sorgt für Transparenz und Sicherheit bei der Verordnung von Physiotherapie, Ergotherapie und anderen Heilmitteln.
Ärzte und Physiotherapeuten erhalten klare Vorgaben, um die bestmögliche Behandlung zu gewährleisten – individuell abgestimmt auf die jeweilige Erkrankung und den persönlichen Behandlungsbedarf.
Gültigkeit und Fristen: Was muss ich beachten?

Wer ein Rezept für Physiotherapie bekommt, sollte möglichst schnell einen Termin vereinbaren.
Das Datum des Behandlungsbeginns muss auf der Verordnung eingetragen werden.
Denn die Verordnung hat eine Frist:
Der Therapiebeginn muss innerhalb der vorgegebenen Frist erfolgen.
Je nach Fall, wie z.B. Erstverordnung oder Folgeverordnung, gelten unterschiedliche Fristen.
Der Verordnungsfall spielt eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der zulässigen Behandlungsmenge und der Einhaltung der Fristen.
Nach Beginn der Behandlung gelten zusätzliche Gültigkeitszeiträume:
Die Behandlungsmenge ist entscheidend für die Gültigkeit und die korrekte Abrechnung der Verordnung.
Ein Beispiel: Es können 3 x pro Woche Sitzungen verordnet werden.
Die Häufigkeit und Menge der Behandlungen werden auf der Verordnung festgelegt und bestimmen, wie oft und in welchem Umfang die Therapie stattfindet.
Wichtig: Nach Ablauf dieser Fristen verliert das Rezept seine Gültigkeit – nicht in Anspruch genommene Sitzungen verfallen.
Das Verordnungsdatum ist maßgeblich für die Berechnung der Fristen und die Abrechnung der Behandlung.
Was steht auf dem Rezept?
Ein Rezept für Physiotherapie enthält klare Vorgaben:
- Diagnose und Leitsymptomatik
- Therapieziel
- Verordnetes Heilmittel (z. B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Elektrotherapie)
- Anzahl und Frequenz der Sitzungen
- Hausbesuch (falls notwendig)
Die Grundlage für jede Verordnung ist der sogenannte Heilmittelkatalog, der genau regelt, welche Therapie bei welcher Diagnose verordnet werden darf.
Wer stellt das Rezept aus?

Ein Rezept kann ausgestellt werden von:
- Hausärzten
- Fachärzten (z. B. Orthopädie, Neurologie)
- Krankenhausärzten im Rahmen des Entlassmanagements
Auch Orthopäden spielen eine wichtige Rolle bei der Diagnosestellung und der Verordnung von Physiotherapie.
Ärzte sind qualifiziert, Heilmittelverordnungen auszustellen und tragen dabei eine hohe Verantwortung für die korrekte Verordnung und Einhaltung der Heilmittel-Richtlinien.
Die Verantwortung für die Ausstellung des Rezepts liegt beim Arzt oder der Ärztin, die sicherstellen müssen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Für die Terminvereinbarung und die Behandlung ist in der Regel eine Überweisung erforderlich, die von der Ärztin oder dem Arzt ausgestellt wird.
Die Therapeuten dürfen nicht selbst das Rezept ausstellen – sie führen die Behandlung nur auf Grundlage der ärztlichen Anordnung durch.
Zuzahlung: Was kostet mich die Behandlung?
Gesetzlich Versicherte müssen ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung leisten:
- 10 € pro Verordnung
- Zusätzlich 10 % der gesamten Behandlungskosten
Die Gesamtkosten der Behandlung werden teilweise von den Krankenkassen übernommen, wobei die verbleibenden Kosten als Zuzahlung vom Versicherten zu tragen sind.
Die Grundlage für die Abrechnung der Leistungen bildet der Vertrag zwischen der Praxis und der jeweiligen Krankenkasse.
Eine korrekte Abrechnung ist entscheidend, damit die Vergütung der Behandlung durch die Krankenkassen reibungslos erfolgt.
Diese Beträge sind direkt in der Praxis zu bezahlen – am besten beim ersten Termin.
Sonderregelungen: Wann zahle ich nichts?

In einigen Fällen können sich Patienten ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien lassen.
Die genauen Regelungen zur Befreiung von der Zuzahlung sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach bestimmten Voraussetzungen, wie etwa Alter, Einkommen oder Art der Verordnung:
Wichtig: Quittungen sammeln! Nur so kann die Belastungsgrenze nachgewiesen werden.
Blankoverordnung: Mehr Freiheit für die Praxis
In bestimmten Fällen kann eine sogenannte Blankoverordnung ausgestellt werden.
Dabei legt die Physiotherapiepraxis selbst fest:
- Welche Therapieform angewendet wird
- Wie oft und in welchem Rhythmus behandelt wird
Die Praxis bestimmt dabei eigenständig die Menge und Häufigkeit der Behandlungen, also wie viele Sitzungen (Menge) und in welchem zeitlichen Abstand (Häufigkeit) diese stattfinden.
Die Behandlungsmenge spielt im Rahmen der Blankoverordnung eine zentrale Rolle, da sie die Gesamtzahl der durchgeführten Therapien festlegt und individuell an den Bedarf des Patienten angepasst wird.
Die maximale Gültigkeit beträgt 16 Wochen ab Ausstellung.
Therapiefreiheit: Sie entscheiden, wo Sie behandelt werden
Mit einem gültigen Rezept dürfen Sie jede zugelassene Physiotherapiepraxis frei wählen.
Eine Physiotherapie-Praxis ist der Ort, an dem Sie individuelle und ganzheitliche Behandlungen für Ihre Schmerzen und gesundheitlichen Probleme erhalten.
Viele Praxen bieten heute auch Online-Terminbuchung oder e-Rezept-Annahme an.
Wichtig ist nur: Die Behandlung muss durch zugelassene Therapeuten erfolgen.
So läuft die Behandlung in der Praxis ab

Bei MHP Bonn erwartet Sie ein strukturierter, patientenorientierter Ablauf:
- Erstgespräch & Befundaufnahme
Wir klären Ihre Beschwerden, überprüfen die Beweglichkeit und analysieren den aktuellen Zustand. - Individueller Therapieplan
Basierend auf dem Rezept und Ihren Zielen entwickeln wir einen passenden Behandlungsplan. - Kontinuierliche Betreuung
Ihre Fortschritte werden regelmäßig überprüft – die Therapie wird bei Bedarf angepasst. - Enge Abstimmung mit dem Arzt
Wenn nötig, stimmen wir uns mit Ihrem Arzt über mögliche Folge- oder Ergänzungsverordnungen ab.
Tipps rund um Zuzahlung & Erstattung
- Quittungen sammeln: Für mögliche Rückerstattung bei Befreiung.
- Zahlung bei Behandlungsstart: Idealerweise beim ersten Termin.
- Behandlung abgebrochen? Lassen Sie sich zu viel gezahlte Zuzahlung schriftlich bestätigen.
- Zusatzleistungen: Werden privat abgerechnet – klären Sie vorab, was die GKV übernimmt.
- Krankenkasse kontaktieren: Bei Unsicherheiten zur Befreiung oder Höhe der Zuzahlung.
Fazit: Gut informiert zur Physiotherapie

Ein Rezept für Physiotherapie öffnet die Tür zur gezielten Behandlung – ob nach Verletzungen, Operationen oder bei chronischen Beschwerden.
Wichtig ist, dass Sie die Fristen einhalten, Zuzahlungen beachten und sich bei Unsicherheiten beraten lassen. So sichern Sie sich eine erfolgreiche und reibungslose Therapie – für mehr Beweglichkeit, weniger Schmerzen und ein aktiveres Leben.
Sie brauchen eine physiotherapeutische Behandlung?
Dann vereinbaren Sie hier einen Termin bei MHP Bonn und lassen Sie sich von unseren qualifizierten Physiotherapeuten behandeln.
Häufig gestellte Fragen
Wie komme ich an ein Rezept für Physiotherapie?
Ein Rezept für Physiotherapie erhalten Sie nach einer ärztlichen Untersuchung, wenn der Arzt eine medizinische Notwendigkeit feststellt. Typische Gründe sind akute oder chronische Schmerzen, Einschränkungen der Beweglichkeit oder die Nachsorge nach Operationen oder Unfällen. Sprechen Sie Ihren Arzt offen auf Ihre Beschwerden an – bei Bedarf kann er direkt eine Heilmittelverordnung ausstellen, mit der Sie eine zugelassene Physiotherapiepraxis aufsuchen können.
Wie viel kostet Physiotherapie mit Rezept?
Für gesetzlich Versicherte fällt eine Zuzahlung von 10 Euro pro Verordnung an, zusätzlich sind 10 Prozent der Behandlungskosten selbst zu tragen. Die genaue Höhe hängt also davon ab, wie viele Sitzungen verordnet und in Anspruch genommen werden. Bei einer Standardverordnung mit sechs Behandlungen liegt die Zuzahlung beispielsweise bei etwa 25 Euro. Wer von der Zuzahlung befreit ist, muss nichts zahlen.
Wird die Physiotherapie von der Krankenkasse bezahlt?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel den größten Teil der Kosten für eine physiotherapeutische Behandlung. Sie als Patient zahlen lediglich eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind – zum Beispiel als chronisch kranke Person oder als Kind unter 18 Jahren – werden die Kosten vollständig übernommen. Privatversicherte erhalten eine Rechnung von der Praxis und reichen diese bei ihrer Versicherung zur Erstattung ein. Die Höhe der Erstattung hängt vom individuellen Tarif ab.
Kann mir mein Hausarzt Physiotherapie verschreiben?
Ja, Ihr Hausarzt kann Ihnen Physiotherapie verschreiben, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Auch Fachärzte wie Orthopäden oder Neurologen sowie Krankenhausärzte im Rahmen des Entlassmanagements dürfen eine solche Verordnung ausstellen. Die Verordnung ist an die Heilmittelrichtlinien gebunden und richtet sich nach Ihrer Diagnose und den therapeutischen Zielen.